Deutsch Hörschlag 31, 4261 Rainbach im Mühlkreis
DOGS AND CATS ON HOLIDAY (C) 2015 - 2019 | DATENSCHUTZ | AGB | IMPRESSUM
Der Tierhalter versichert, dass das übergebene Tier sein Eigentum, gesund, geimpft ist und eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung besteht.
Bei Katzen muss kurz vor dem Aufenthalt in der Pension ein Leukosetest beim Tierarzt gemacht werden. Das Attest ist dann bei Aufnahme des Tieres mitzubringen.
Auch in Ihrem Interesse muss Ihr Haustier ausreichend geimpft (gültiger Impfpass ist zu hinterlegen), entwurmt und mit einem aktiven Flohschutzversehen sein. (kein Flohschutzband).
Das zu betreuende Haustier muss in einem einwandfreien gesundheitlichen Zustand sein.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass kranke oder verletzte Tiere, ebenso Tiere mit Parasitenbefall nicht übernommen werden können.
Sollte eine tierärztliche Behandlung für notwendig erachtet werden, so sind alle damit verbindlichen Kosten vom Tierbesitzer zu tragen.
Bei schwerer Erkrankung oder großem Pflegeaufwand des Tieres wird das Tier auf Kosten des Tierbesitzers in eine Tierklinik überstellt. Um zusätzlichen Stress für Ihren Hund oder Katze weitgehend zu vermeiden, haben wir für weniger schwere Erkrankungen eineQuarantänestation vor Ort.
Für den Transport zum und vom Tierarzt werden 0,50 € pro Km in Rechnung gestellt.
Den Hunden und Katzen wird größte Sorgfalt gewidmet, jedoch übernehmen wir keinerlei Gewähr bei Verletzungen, Erkrankungen oder wenn es zum Ableben des Tiereskommt. Vom Tierbesitzer werden in diesen Fällen keine wie immer gearteten Ansprüche gestellt.
Läufige Hündinnen bzw. Hündinnen, die voraussichtlich während der Aufenthaltsdauer läufig werden, können nicht aufgenommen werden.
Etwaige Schäden, die das Haustier während des Aufenthaltes in der Tierpension verursacht, gehen zu Lasten des Tierbesitzers.
Für mitgebrachte Gegenstände (Decken, Spielsachen, usw. ) wird keine Verantwortung übernommen.
Bei Reservierung sind 50% des voraussichtlichen Gesamtbetrages zu bezahlen, wird keine Anzahlung geleistet kann der von Ihnen gewünschte Termin jederzeit anderwärtig vergeben werden.
Bei Absage unter 14 Tagen vor dem vereinbarten Termin wird die Anzahlung als Stornogebühr einbehalten.
Der Restbetrag ist spätestens bei Abgabe des Tieres Bar zu bezahlen. (Gilt für Erstkunden)
Ist das Tier, ohne neuerliche vereinbarte Verlängerung des Aufenthaltes, eine Wochen nach dem vereinbarten Termin noch immer nicht abgeholt worden, wird es einem Tierschutzverein oder einer Privatperson übergeben. Die bis dann anfallenden Kosten sind vom Tierbesitzer zu tragen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 23.04.2015